Für einen Wohnkredit ist es bei unseren Banken Voraussetzung, dass der Kunde grundbücherliches Eigentum hat. Das heißt, der Kreditsuchende muss ein Haus oder eine Eigentumswohnung besitzen.
Darüber hinaus brauchen wir aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ein anrechenbares Einkommen (z.B. Lohn, Gehalt, Pension). Hierzu zählen auch Alimente, Unterhalt, Mieteinnahmen, u.s.w. Arbeitslosengeld wird leider nicht anerkannt.
Die Haushaltsrechnung muss positiv sein und der Wert der Liegenschaft sollte eine gewisse Höhe erreichen.
Sowohl Negativeinträge in Bonitätsdateien und Lohnpfändungen, als auch Inkassoforderungen, Rechtsanwaltsforderungen oder offene Rechnungen stellen bei unseren Banken keine Ablehnungsgründe dar.
Auch Pensionisten mit geringeren Pensionen und grundbücherlichem Eigentum haben eine gute Chance, einen Wohnkredit zu erhalten.
Bei den meisten Banken ist ein höheres Lebensalter ein Ablehnungsgrund. Bei uns ist Ihr Alter sogar ein Vorteil. Wohnkredite für Senioren sind unsere Spezialität.
Diese spezielle Kreditart ist ausschließlich für Pensionisten gemacht und mit einer Laufzeit bis zum 100. Lebensjahr möglich!
Sie bekommen bei uns auch noch mit 60, 70, 80, oder 90 Jahren so einen Spezialkredit als Wohnkredit. Diese Kreditart hat unter anderem auch den großen Vorteil gegenüber „normalen“ Krediten, dass die Rate extrem niedrig ist. Der Zinssatz ist auch sehr günstig und Sie haben keinen Verwendungszweck nachzuweisen!
Diese Kreditart eignet sich hervorragend für Umschuldungen und Kreditzusammenlegungen (Schuldenzusammenfassung).
Es gibt einige Ablehnungsgründe, die von Bank zu Bank ganz unterschiedlich gehandhabt werden. Einer davon sind sogenannte „schwarze Punkte“, die in Wirklichkeit Negativeinträge in bestimmten Bonitätsdateien sind. Bei manchen Banken genügt ein einziger Negativeintrag für eine Ablehnung des Kreditantrages, bei anderen Bankinstituten wiederum sind solche Einträge kein Ablehnungsgrund.
Bei einer Kreditprüfung durch die Bank werden neben dem Kreditschutzverband (KSV) auch noch weitere Bonitätsdateien herangezogen, die es früher alle nicht gegeben hat. Es gibt einige Bonitätsdateien und Auskunftsfirmen, die bei ihnen registrierte Negativmeldungen/Negativeinträge den Banken (kostenpflichtig) als Entscheidungshilfe für den Wohnkredit zur Verfügung stellen. Diese über viele Jahre hinweg gesammelten Vormerkungen werden meist von Inkassobüros und/oder Rechtsanwaltskanzleien dorthin gemeldet und dann an Banken verkauft. Solche Einträge führen dann oftmals zu einer Ablehnung des beantragten Kredites.
Bei unseren Banken sind diese Negativeinträge kein Ablehnungsgrund!
Sie können ganz bequem über unser Kreditanfrage-Formular einen Wohnkredit beantragen. Zu jeder Zeit – rund um die Uhr. Die Anfrage wird diskret behandelt, ist vollkommen kostenlos und unverbindlich und wird umgehend bearbeitet.
Da wir ausschließlich auf Erfolgshonorar arbeiten, entstehen Ihnen bei einer Ablehnung oder auch bei einer Nichtinanspruchnahme eines bewilligten Kredites keinerlei Kosten oder Stornospesen.
Bei Interesse füllen Sie bitte lediglich das Kreditanfrage-Formular aus und beantragen den gewünschten Wohnkredit am besten noch heute.
Fragen kostet nichts…